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Dienstag, 27. September 2011

"Raubkopie"


κiηο.το ermöglichte einfach Sendezeit-unabhängig Filme und Serien sofort zu schauen. Also das gleiche was ein Videorekorder macht, nur ohne Band. Die Kriminalpolizei meldete dass mit diesem kostenlosen Dienst Millionen verdient wurde. Der Filmbranche geht es immer noch zu gut, sonst würden sie den Machern Jobs anbieten, anstatt auf Disketten-Technologie zu beharren. Ist übrigens wieder online, Golem.de berichtete.

Vor meiner Geburt sah die Musikbranche mit der Aufnahmemöglichkeit auf Kassetten das Ende des Musizierens gekommen. Damals stand der Gesetzgeber noch auf Seiten des Bürgers und entkriminalisierte ihn, indem er Privatkopien erlaubte (bis zu 7 Kopien sahen Richter als annehmbar). Seit diesem Jahrtausend ist wegen Änderungen des Uhrheberrechts so ziemlich jeder der einen MP3-Spieler hat kriminell. Sogar Merkel hat beim Staatsbesuch Musik weitergegeben.

Nachtrag: "Kopierschutz umgehen ist rechtswidrig, stellt aber für den privaten Gebrauch keine Straftat dar". Das ist verworren.
Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff schreibt: Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung sei man indes nicht geschützt.
Absolut Verbraucherunfreundlich.

Nicht mal die eigenen CDs dürfen auf dem MP3-Spieler gehört werden, wenn auf der CD gedruckt steht dass sie mit Kopierschutz ist. Denn Kopierschutz umgehen ist illegal. Der Kopierschutz ist technisch oft gar nicht vorhanden. Wurde von der Industrie dann auch ganz weggelassen. Es genügt ja der Aufdruck um die eigenen Kunden zu kriminalisieren.

§ 53 Urheberrecht
"Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch": "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes ... sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
Stream = Vervielfältigung?

Strafen: Es war ursprünglich geplant, in § 106 eine sog. Bagatellklausel einzufügen, die besagt, dass nicht bestraft wird, wer verbotenerweise urheberrechtlich geschützte Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch vervielfältigt. Damit sollte eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ verhindert werden. Es sei nicht opportun, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen und nur privaten Zwecken dienen. Dies könne der Akzeptanz des Urheberrechts insgesamt abträglich sein. In ihrem Kabinettsbeschluss vom 22. März 2006 strich allerdings die Bundesregierung diese Bagatellklausel (vermutlich auch aufgrund des massiven Drucks der Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie). Demnach müssen seitdem theoretisch auch alle Privatpersonen, die P2P-Netzwerke (Tauschbörsen) nutzen, mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Privatkopie (Wikipedia)


Früher waren Privatkopien freizügiger erlaubt. Man durfte sie seinen Freunden weitergeben, solange man kein Geld dafür verlangte.

Aktuell ist die Privatkopie immer noch erlaubt, aber mit folgenden Einschränkungen:

  • Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
  • Nicht erlaubt sind Kopien von Vorlagen
    • die "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurden oder
    • "offensichtlich rechtswidrig" öffentlich gemacht wurden.

4 Kommentare:

Thilo hat gesagt…

Theoretisch wird jede Privatperson strafrechtlich verfolgt. Es blebt bei der Theorie.

Eine Kriminalisierung des Schulhofs wegen Urheberrechtsverletzungen - weil ein Schüler dem anderen Filmchen kopiert - ist eher unwahrscheinlich und auch eher uninteressant für die Industrie. Schüler haben kein Geld um sich DVDs zu kaufen.

PS: Einzig die haftstrafe von 3 Jahren ist an den kin.to-Betreibern gemessen. Steuerhinterziehung ist heftiger als Mord. Dabei ist eine Atomexplosion verursachen ein Klax: § 307 StGB

Hunter Jerusalem hat gesagt…

Kriminalisierung bedeutet man verstößt gegen das Gesetz, unabhängig von der Ahndung. Einem Bekannten wurde mit Hausdurchsuchung der Computer beschlagnahmt, gesichtet und er durfte Strafe zahlen für die "Raubkopien". Was mich wunderte, da er nicht aktiv das Zeug verbreitete.

Die Rechteverwerter haben immer wieder zusammen mit der Staatsanwanwaltschaft von Providern sich Verbindungsdaten geben lassen um Exempel zu statuieren. Eine Frau hat erfolgreich ihre Unschuld (!) bewiesen. Sie verwendete einen modifizierte eDonkey-/eMule-Client der nur runter- aber nicht hochlädt (nur "leecht" nicht "seedet"). War noch bevor am 1. Jan. 2008 der Gesetzgeber Privatkopien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" verbot.

Hunter Jerusalem hat gesagt…

Artikel erweitert.

lemming hat gesagt…

Copyright ist noch ein ganzes Stück hinter den technischen Möglichkeiten. So ist's halt bei sehr, sehr großen Firmen - die schauen erstmal was passiert "und springen dann auf den zug auf" - nur dass sie hier am falschen Gleis stehen.

Seit ich iTunes und Shazam habe, brauche ich nicht mehr zum Plattenladen laufen und mir zehn Alben kaufen - weil ich zehn Songs haben will.

Beathe Uhse geht's gerade genau so. Hat einfach verpennt, dass die Leute sich die Pornos lieber kostenlos im Internet anschauen, anstatt sich VHS-Videos zu kaufen.

PS: Der Captcha war komplett unlesbar. Habe dann auf das Rollstuhlsymbol geklickt - bei dem dann eine Frau mit merklich schwäbischen Akzent irgendwelche Numern vorliest.